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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11 (https://dejure.org/2011,15647)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.08.2011 - 1 Ta 146/11 (https://dejure.org/2011,15647)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. August 2011 - 1 Ta 146/11 (https://dejure.org/2011,15647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 3 S 2 RVG, § 98 Abs 1 ArbGG, § 76 Abs 2 BetrVG
    Gegenstandswert - Errichtung einer Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Gegenstandswert für ein Beschlussverfahren bzgl. der Zahl der Beisitzer und der Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle ist mit dem vollen Hilfswert nicht zu niedrig angesetzt; Bestimmung des Gegenstandswerts für ein Beschlussverfahren um Zahl der Beisitzer und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 2; ArbGG § 98
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zahl der Beisitzer und die Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 24/10

    Wertfestsetzung - Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Verletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    Der in § 23 Abs. 3 Satz 2 formulierte Wert ist dabei nicht als Regelwert, von dem nur bei besonderen Umständen abgewichen werden darf, sondern als Hilfswert für den Fall des Fehlens individueller Anhaltspunkte zu verstehen, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3; Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 23 Rn. 22).

    Kriterien für die Ermessensausübung und insbesondere für das Ansetzen eines vom Hilfswert nach oben oder nach unten abweichenden Wertes stellen die Schwierigkeit des Falles, der hiermit verbundene Aufwand für die Tätigkeit des Rechtsanwalts und die Bedeutung für die Beteiligten dar (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2005 -3 Ta 28/04; Beschl. v. 04.08.1992 -2 Ta 6/92; ähnlich LAG Köln, Beschl. v. 02.09.2010, -7 Ta 277/10).

  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    Kriterien für die Ermessensausübung und insbesondere für das Ansetzen eines vom Hilfswert nach oben oder nach unten abweichenden Wertes stellen die Schwierigkeit des Falles, der hiermit verbundene Aufwand für die Tätigkeit des Rechtsanwalts und die Bedeutung für die Beteiligten dar (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2005 -3 Ta 28/04; Beschl. v. 04.08.1992 -2 Ta 6/92; ähnlich LAG Köln, Beschl. v. 02.09.2010, -7 Ta 277/10).

    In der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden zur vorliegenden Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2005 - 1 Ta 69/05 "regelmäßig mit dem halben Ausgangswert festzusetzen"; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2009 - 3 Ta 28/04 "ein Viertel des Hilfswerts für jeden von einer Seite zu benennenden streitbefangenen Beisitzer; zwischen einem Viertel und der Hälfte des Hilfswerts bei Streit um den Vorsitzenden der Einigungsstelle"; LAG Hamm, Beschl. v. 27.06.2005 -10 TaBV 83/05 "Hälfte des Ausgangswerts bei Streit um Anzahl der Beisitzer"; Sächsisches LAG, Beschl. v. 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 "erhebliche Herabsetzung des Regelstreitwerts"; LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.2011 -13 Ta 180/11 "bei Auseinandersetzung um die Person des Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer jeweils eine Erhöhung des Hilfswertes um 2000,-EUR" ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2009 - 1 Ta 171/09

    Gegenstandswert - Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    Der in § 23 Abs. 3 Satz 2 formulierte Wert ist dabei nicht als Regelwert, von dem nur bei besonderen Umständen abgewichen werden darf, sondern als Hilfswert für den Fall des Fehlens individueller Anhaltspunkte zu verstehen, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwert/Gegenstandswert II 3; Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 23 Rn. 22).

    Kriterien für die Ermessensausübung und insbesondere für das Ansetzen eines vom Hilfswert nach oben oder nach unten abweichenden Wertes stellen die Schwierigkeit des Falles, der hiermit verbundene Aufwand für die Tätigkeit des Rechtsanwalts und die Bedeutung für die Beteiligten dar (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2005 -3 Ta 28/04; Beschl. v. 04.08.1992 -2 Ta 6/92; ähnlich LAG Köln, Beschl. v. 02.09.2010, -7 Ta 277/10).

  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    In der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden zur vorliegenden Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2005 - 1 Ta 69/05 "regelmäßig mit dem halben Ausgangswert festzusetzen"; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2009 - 3 Ta 28/04 "ein Viertel des Hilfswerts für jeden von einer Seite zu benennenden streitbefangenen Beisitzer; zwischen einem Viertel und der Hälfte des Hilfswerts bei Streit um den Vorsitzenden der Einigungsstelle"; LAG Hamm, Beschl. v. 27.06.2005 -10 TaBV 83/05 "Hälfte des Ausgangswerts bei Streit um Anzahl der Beisitzer"; Sächsisches LAG, Beschl. v. 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 "erhebliche Herabsetzung des Regelstreitwerts"; LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.2011 -13 Ta 180/11 "bei Auseinandersetzung um die Person des Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer jeweils eine Erhöhung des Hilfswertes um 2000,-EUR" ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07

    Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswerts (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - 1 Ta 69/05

    Streitwert, Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    In der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden zur vorliegenden Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2005 - 1 Ta 69/05 "regelmäßig mit dem halben Ausgangswert festzusetzen"; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2009 - 3 Ta 28/04 "ein Viertel des Hilfswerts für jeden von einer Seite zu benennenden streitbefangenen Beisitzer; zwischen einem Viertel und der Hälfte des Hilfswerts bei Streit um den Vorsitzenden der Einigungsstelle"; LAG Hamm, Beschl. v. 27.06.2005 -10 TaBV 83/05 "Hälfte des Ausgangswerts bei Streit um Anzahl der Beisitzer"; Sächsisches LAG, Beschl. v. 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 "erhebliche Herabsetzung des Regelstreitwerts"; LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.2011 -13 Ta 180/11 "bei Auseinandersetzung um die Person des Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer jeweils eine Erhöhung des Hilfswertes um 2000,-EUR" ).
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    Kriterien für die Ermessensausübung und insbesondere für das Ansetzen eines vom Hilfswert nach oben oder nach unten abweichenden Wertes stellen die Schwierigkeit des Falles, der hiermit verbundene Aufwand für die Tätigkeit des Rechtsanwalts und die Bedeutung für die Beteiligten dar (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2005 -3 Ta 28/04; Beschl. v. 04.08.1992 -2 Ta 6/92; ähnlich LAG Köln, Beschl. v. 02.09.2010, -7 Ta 277/10).
  • LAG Köln, 02.09.2010 - 7 Ta 277/10

    Streitwert für Beschlussverfahren um Einrichtung einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    Kriterien für die Ermessensausübung und insbesondere für das Ansetzen eines vom Hilfswert nach oben oder nach unten abweichenden Wertes stellen die Schwierigkeit des Falles, der hiermit verbundene Aufwand für die Tätigkeit des Rechtsanwalts und die Bedeutung für die Beteiligten dar (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.07.2009 -1 Ta 171/09; Beschl. v. 01.03.2010 -1 Ta 24/10; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2005 -3 Ta 28/04; Beschl. v. 04.08.1992 -2 Ta 6/92; ähnlich LAG Köln, Beschl. v. 02.09.2010, -7 Ta 277/10).
  • LAG Hamm, 15.04.2011 - 13 Ta 180/11

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    In der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden zur vorliegenden Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2005 - 1 Ta 69/05 "regelmäßig mit dem halben Ausgangswert festzusetzen"; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2009 - 3 Ta 28/04 "ein Viertel des Hilfswerts für jeden von einer Seite zu benennenden streitbefangenen Beisitzer; zwischen einem Viertel und der Hälfte des Hilfswerts bei Streit um den Vorsitzenden der Einigungsstelle"; LAG Hamm, Beschl. v. 27.06.2005 -10 TaBV 83/05 "Hälfte des Ausgangswerts bei Streit um Anzahl der Beisitzer"; Sächsisches LAG, Beschl. v. 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 "erhebliche Herabsetzung des Regelstreitwerts"; LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.2011 -13 Ta 180/11 "bei Auseinandersetzung um die Person des Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer jeweils eine Erhöhung des Hilfswertes um 2000,-EUR" ).
  • LAG Sachsen, 20.12.1999 - 4 Ta 321/99
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11
    In der landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung werden zur vorliegenden Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. z.B. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2005 - 1 Ta 69/05 "regelmäßig mit dem halben Ausgangswert festzusetzen"; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2009 - 3 Ta 28/04 "ein Viertel des Hilfswerts für jeden von einer Seite zu benennenden streitbefangenen Beisitzer; zwischen einem Viertel und der Hälfte des Hilfswerts bei Streit um den Vorsitzenden der Einigungsstelle"; LAG Hamm, Beschl. v. 27.06.2005 -10 TaBV 83/05 "Hälfte des Ausgangswerts bei Streit um Anzahl der Beisitzer"; Sächsisches LAG, Beschl. v. 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 "erhebliche Herabsetzung des Regelstreitwerts"; LAG Hamm, Beschl. v. 15.04.2011 -13 Ta 180/11 "bei Auseinandersetzung um die Person des Vorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer jeweils eine Erhöhung des Hilfswertes um 2000,-EUR" ).
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